Wann verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit?

Beim Aufräumen der Wohnung finden wir immer wieder allerhand Dinge, von denen wir gar nicht mehr wussten, dass wir sie besitzen. So kommt es mitunter auch vor, dass wir wertvolle Gutscheine aus den eingestaubten Abgründen unserer heimischen Regalwirtschaft befördern und uns spätestens zu diesem Zeitpunkt die Frage stellen: ist dieser Gutschein überhaupt noch gültig? Dürfen wir uns freuen oder ärgern? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen, wann und ob Gutscheine überhaupt ihre Gültigkeit verlieren!

Gültigkeitsdauer von Gutscheinen

Haben Gutscheine ein Ablaufdatum?

Während bisweilen viele Verbraucher die Annahme teilen, es würde für die Einlösung von Gutscheinen keine Frist geben, gibt es sehr wohl ein Ablaufdatum, das für die meisten Coupons gilt. Hierzu wird üblicherweise das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, als rechtliche Grundlage hinzugezogen. Zwar ist im BGB nicht direkt von Gutscheinen die Rede, doch fallen diese zumeist in die Gruppe der sogenannten Inhaberschuldverschreibungen, die im § 793 BGB geregelt sind.

Auch wenn ein Unternehmen also eine bestimmte Frist für die Verjährung des Wertbons aufrufen, überwiegen die gesetzlichen Vorschriften in § 306 Abs. 2 BGB für gewöhnlich im Sinne des Verbrauchers, sodass von der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren ausgegangen wird. Selbstverständlich können und wollen wir an dieser Stelle keine rechtliche Beratung geben – im Zweifelsfall gilt also immer, sich an die Verbraucherzentrale bzw. einen Rechtsanwalt zu wenden.

Ausnahmen bei der Gültigkeit von Gutscheinen

Nicht zuletzt sei gesagt, dass es selbstverständlich auch Ausnahmen für die Lebensdauer bzw. Gültigkeit von Wertgutscheinen gibt. So kann die Befristung etwa durch besondere Umstände eines Einzelfalles gerechtfertigt werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Gutschein für eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt wurde, die nach Ablauf der Gutscheinfrist nicht mehr zu den gleichen, ursprünglichen Konditionen zum Zeitpunkt der Gutscheinausstellung realisierbar wäre.

Ein Haarschnitt beim Frisör kann beispielsweise durch angestiegene Lohnkosten mit der Zeit teurer werden, sodass der ursprüngliche Wert des Gutscheins nicht mehr dem aktuellen Wert der darin festgehaltenen Dienstleistung entspricht.

Wertgutscheine, Coupons, Deals und zeitlich begrenzte Angebote

Ferner gilt es auch, zwischen den verschiedenen Begrifflichkeiten rund um Gutscheine zu unterscheiden. Wer seine Einkäufe größtenteils online erledigt, der wird sicherlich schon einmal auf einer Gutschein-Suchmaschine gelandet sein. Gutscheincodes im Internet sind anders als im lokalen Supermarkt meist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Trotz derselben Begrifflichkeit handelt es sich bei den angeführten Gutscheinarten also um zwei völlig verschiedene Dinge.

Klassische Onlinecoupons müssen wir nämlich nicht bezahlen. Sie werden meist im Rahmen von Promo-Aktionen einzelner Shops herausgegeben und ermöglichen es somit praktisch jedem, bares Geld beim nächsten Online-Einkauf zu sparen. Ganz nebenbei machen sie auf neue Produkte aufmerksam und stärken das Image einzelner Shops. Sie sind folglich eher in die Gruppe der zeitlich begrenzten Aktionen bzw. Angebote einzuordnen, für die wiederum ganz andere rechtliche Bedingungen gelten, als es bei den konventionellen Gutscheinen der Fall ist.

Frist abgelaufen – und nun?

Ist für unseren eingestaubten Gutschein aus den Untiefen der häuslichen Unordnung nun der Fall eingetreten, dass seine dreijährige Frist abgelaufen ist, haben wir glücklicherweise noch immer die Möglichkeit, beim jeweiligen Händler freundlich nachzufragen, ob dieser ihn dennoch anerkennen würde. Fragen kostet bekanntermaßen nichts und mit etwas Glück kommt uns der Händler aus Kulanz entgegen und akzeptiert den abgelaufenen Gutschein noch immer.

Und sollte der Versuch nichtsdestotrotz erfolglos bleiben, ziehen wir ohnehin unsere Lehre aus der Sache und haben ganz nebenbei noch einen weiteren Grund für den regelmäßigeren Haushaltsputz erfahren. Das nächste Mal wird der Gutschein im Optimalfall also gar nicht erst verlegt. Ein weiterer Tipp unsererseits: selbstgebastelte Gutscheine mit persönlichen Gefälligkeiten verfallen nicht und kommen immer wieder gut an – eine tolle Geschenkidee, ganz ohne Ablaufdatum!