Obgleich das Thema Zahnersatz für viele wohl eher als eines der unangenehmeren gilt, ist es in Zeiten unzähliger Dienstleister für Zahnzusatzversicherungen, vermeintlicher Kostenintransparenz und gleichermaßen stetig wachsender Nachfrage für Verbraucher immer wichtiger geworden, sich umfassend zu informieren. Wir stellen in diesem Artikel eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen rund um den Zahnersatz vor.
Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung – bitte was?
Im Dschungel der Fachbegriffe tauchen schnell die ersten Fragen auf, wenn wir uns in einschlägigen Quellen zum Thema Zahnersatz belesen. Oft ist von Regelversorgung, gleich- und andersartiger Versorgung die Rede – doch was bedeuten diese Begriffe überhaupt?
Zahnersatz ist eine mitunter durchaus teure Angelegenheit. Glücklicherweise müssen gesetzlich Krankenversicherte die Kosten im Regelfall nicht allein tragen, sondern haben durchaus Anspruch auf einen sogenannten Festzuschuss. Sprechen wir in diesem Zusammenhang von der Regelversorgung, beläuft sich der Festzuschuss auf 50 Prozent der Zahnersatz-Kosten. Laut Experten für Zahnzusatzversicherungen greifen die Krankenkassen dabei auf einen Katalog von circa 50 möglichen Einzelbefunden zurück.
Der Festzuschuss erklärt
Wir sollten uns jedoch im Klaren darüber sein, dass es sich bei der Regelversorgung zwar um eine ausreichende, aber gleichermaßen auch wirtschaftliche und zweckmäßige Maßnahme handelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wir für hochwertigere Materialien beim Zahnersatz entsprechend mit höheren Kosten zu rechnen haben. Bei der gleichartigen Versorgung belaufen sich die Versorgungskosten mit etwa 1.400 € auf mehr als das Doppelte der Regelversorgung. Der durch die Krankenkasse bezuschusste Anteil bleibt dabei jedoch bei 50 Prozent (daher trägt er auch den bezeichnenden Namen Festzuschuss), sodass für beide Seiten die Kosten steigen.
Die andersartige Versorgung gilt als die teuerste Maßnahme. Hier ist mit Beträgen in Höhe von circa 2.400 € zu rechnen, die wir sonst nur von teuren Schönheitsoperationen gewohnt sind. Dafür kommen jedoch auch hochwertige Implantate mit Kronen aus Keramik zum Einsatz, um nur ein Beispiel zu nennen. Doch selbst nach Abzug des Festzuschusses der Krankenkasse geht diese Versorgungsmaßnahme mitunter schwer ins Geld. Gut 1.200 € Eigenanteil müssen erst einmal aufgebracht werden – kein Wunder also, dass mittlerweile Viele in separate Zahnzusatzversicherungen einzahlen. Doch gibt es sonst eine vorsorgliche Maßnahme, die wir ergreifen können?
Dank Bonusheft Zuschüsse bis zu 65 Prozent erhalten
Mit dem sogenannten Bonusheft lässt sich der bezuschusste Anteil der Krankenkassen teilweise auf bis zu 65 Prozent erhöhen, was gerade bei teurem Zahnersatz für etwas (finanzielle) Erleichterung sorgen kann. Ohne Bedingungen funktioniert dies jedoch nicht: für die erhöhten Zuschüsse müssen wir im Bonusheft alle Kontrolluntersuchungen festhalten, wobei diese mindestens einmal jährlich stattfinden müssen. Ab fünf Jahren regelmäßiger Kontrolluntersuchungen werden uns 60 Prozent Zuschuss bezogen auf die Regelversorgung gewährt, nach zehn Jahren erhöht sich der bezuschusste Anteil um weitere 5 Prozent auf 65 Prozent.
Dieses Modell ist auch unter den Begrifflichkeiten 20- bzw. 30 Prozent Bonus bekannt. Hierbei bildet der Festzuschuss von 50 Prozent die Berechnungsgrundlage, was bei 20 oder 30 Prozent Zuschusshöhe jedoch auf das Gleiche hinauskommt: 50 Prozent zuzüglich 20 Prozent von ebenjenen 50 Prozent ergeben im Endeffekt 60% Gesamtzuschuss.
Unser Fazit: der regelmäßige Gang zum Zahnarzt kann sich also durchaus lohnen! Zu guter Letzt steht natürlich jedem die nachhaltige Pflege der eigenen Zähne als vorbeugende Maßnahme zur Verfügung. Für mehr Informationen zum Thema Zahnersatz empfehlen wir zudem, einen Blick auf die Festzuschuss-Richtlinie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu werfen.