Angesichts der derzeitigen Beitragserhöhungen spielen viele Menschen mit dem Gedanken, ihre Krankenkasse zu wechseln. Dazu muss zunächst erst einmal eine neue Krankenkasse gefunden werden, die bessere Konditionen als die Alte bietet. Beim Wechsel der Kasse ist einiges zu beachten.
Offene Krankenkassenwahl
Seit dem 01.01.1996 wird jedem Bundesbürger die Möglichkeit gewährt, seine Krankenkasse frei wählen zu können. Dies kann jedoch nur zu bestimmten Bedingungen geschehen. Grundsätzlich kann die Krankenkasse zu jeder Zeit gewechselt werden. Hierzu muss der alten Kasse mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Monats schriftlich gekündigt werden. Wer nach Ablauf der Kündigung keine neue Kasse gefunden hat, der ist automatisch in seiner alten Kasse weiter versichert. Bei der neuen Kasse muss man mindestens 18 Monate Mitglied sein, bis man erneut kündigen kann.
Falls die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einfordert, dann besteht innerhalb von zwei Monaten ab dem Inkrafttreten der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Kasse auch dann innerhalb von zwei Monaten gekündigt werden, wenn man nicht nicht seit 18 Monaten Mitglied ist. Kein Kündigungsrecht hat, wer sich freiwillig in einen Wahltarif seiner Krankenkasse eingeschrieben hat. An diesen Tarif ist man bei Eintritt insgesamt drei Jahre lang gebunden.
Krankenkasse wechseln – welche Möglichkeiten gibt es?
Bei einem Wechsel kann zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen gewählt werden, welche sich der Allgemeinheit am Wohnort oder im Bundesland des Arbeitsplatzes geöffnet haben. Es ist für den Wechsel ausreichend, bei seiner neuen Kasse eine Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse auf dem beschriebenen Wege formlos zu kündigen. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen, die vor der Aufnahme geprüft werden.
Hinweis: Dieser Artikel ist nicht mehr auf dem neuesten Stand der Zeit. Sollten Sie über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken, kontaktieren Sie im besten Fall ihre derzeitige Kasse und erkundigen sich dort.