Was ein Kredit ist, dürfte beinahe jeder wissen. Die meisten von uns verbinden mit dieser Begrifflichkeit sicherlich folgendes Schema: A stellt B einen Betrag XY zur Verfügung, den B gegebenenfalls zuzüglich der Zinsen über einen Zeitraum X zurückzahlen muss. Grundsätzlich ist dieses vereinfachte Modell auch nicht falsch, doch ist Kredit nicht gleich Kredit – denn hier muss zwischen verschiedenen Kredit(unter-)arten differenziert werden. So gibt es beispielsweise spezielle Immobilienkredite, Bildungskredite sowie Baufinanzierungskredite, um nur einige von ihnen zu nennen. Auch der Kleinkredit zählt als gesonderte Kreditart und bringt einige Besonderheiten mit sich. Welche das sind, und wann ein Kleinkredit überhaupt in Frage kommen kann, klären wir im folgenden Artikel.
Geschichte des Kleinkredits
Der Ursprung der Kredite geht bis ins 7. Jahrhundert vor Christus zurück, wie wir bereits an anderer Stelle herausfanden. Kleinkredite gelten hingegen als eine relativ neue Kreditform. 1936 wurden sie erstmalig für den deutschsprachigen Raum definiert. In einer damaligen Verordnung zur Neuregelung von Kleinkreditkosten mit Verpflichtung zur regelmäßigen Tilgung setzte man die Höchststumme eines Kleinkredits auf 600 Reichsmark fest.
Heutzutage beläuft sich der maximale Kreditbetrag für Kleinkredite auf 10.000 Euro. Dabei richtet er sich an Privathaushalte und ist in die Gruppe der sogenannten Konsumkredite, d.h. Kredite für die Finanzierung von Konsumgütern unter Verbrauchern, einzuordnen. Aufgrund dieses Verwendungszweckes wird häufig auch zu bezeichnenderen Begriffen wie etwa „Persönlicher Kleinkredit“ oder „Minikredit“ gegriffen.
Einsatzzwecke von Kleinkrediten
Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Kleinkredit um eine Kreditform, die sich an Privathaushalte bzw. direkt an den Verbraucher richtet. In Frage kommt er demnach zum Beispiel dann, wenn eine teurere Anschaffung wie beispielsweise der Kauf eines neuen 3D-Fernsehers oder neuer Möbel ansteht. „Grundsätzlich kann er für etwaige private Anschaffungen genutzt werden, was ihn gerade deshalb für viele Verbraucher so attraktiv gestaltet.“, verraten uns die Kredit-Experten von kleinkredit.at. Doch wie sehen die weiteren Rahmenbedingungen aus?
Antrag, Unterlagen, Laufzeit & Co.
Auch ein Kleinkredit muss fachgerecht beantragt werden. Ein Antrag wird grundsätzlich schriftlich gestellt und einer anschließenden Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen daher unter anderem ein Einkommensnachweis, sowie gegebenenfalls eine Selbstauskunft. Ein entscheidender Vorteil liegt in der schnellen Vergabe des Kleinkredits: nicht selten erfolgt diese noch am Tag der Einreichung aller Dokumente, sodass man mehr oder weniger direkt über die vergebene Kreditsumme verfügen kann. Die meisten Kleinkredite erstrecken sich dabei auf eine Laufzeit von 6 bis 24 Monaten.
Achtung vor der Schuldenfalle
Einen Kleinkredit abzuschließen ist im Übrigen keine sinnvolle Maßnahme, wenn es darum geht, der Schuldenfalle zu entkommen. Zwar kann augenscheinlich mit der Kreditsumme eine andere Schuld beglichen werden, doch bürdet man sich letztlich nur noch weitere Schulden auf und landet so in einem förmlichen Teufelskreis. Ein solches Phänomen können wir vor allem in den USA beobachten: hier ist es mittlerweile zu einem regelrechten „Trend“ geworden, dass Bürger ihre alten Kreditkartenschulden mithilfe neuer Kreditkarten abbezahlen. Wie das Handelsblatt berichtet, belaufen sich die Kreditkartenschulden pro amerikanischem Haushalt im Durchschnitt auf mehr als 8.400 US-Dollar!