Gesellschaftsrecht – Wozu dient es?

Gesellschaftsrecht – ein Begriff, mit dem sicherlich der ein oder andere schonmal konfrontiert wurde. Doch was ist das eigentlich und wo findet es Anwendung? Wir möchten Klarheit schaffen und fassen die wichtigsten Informationen zu dem Thema zusammen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Wenn sich mehrere Leute zu einer rechtlich anerkannten Personenvereinigung zusammenschließen, um einem definierten, gemeinsamen Ziel nachzugehen, dann handelt es sich im rechtlichen Sinne oft um eine Gesellschaft. Doch nicht jede Personenvereinigung ist gleich eine Gesellschaft.

Wo grenzt man den Begriff ab, wann redet man von Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, wann von einem Verein, einer Stiftung oder einer Mischform? Wie interagieren solche Gesellschaften untereinander? Was dürfen sie und was nicht?

Antworten auf diese Fragen hält das Gesellschaftsrecht bereit. Das Gesellschaftsrecht ist nicht nur ein einzelner Gesetzestext, sondern Teil des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit vielen verschiedenen Artikeln und Paragraphen.

Diese legen juristisch fest, wie Personenvereinigungen nach innen organisiert sein müssen. Je nach Art der Vereinigung gibt es Unterschiede im Bezug auf Haftung, juristische Person, Vermögen und Kapitalanlagen, ob und wieviel erwirtschaftet werden kann. Außerdem wird über die Artikel des BGB geregelt, wie eine Gesellschaft nach außen interagieren kann – zum Beispiel mit anderen Gesellschaften oder Unternehmen.

Auch hier spielen die Begriffe Haftung, Kapital und vor allem Vertragsrecht eine zentrale Rolle.

Um ein transparentes, gerechtes Handeln und Miteinander unter den Personenvereinigungen möglich zu machen, gibt es das Gesellschaftsrecht. Zusammen mit dem Handelsrecht bildet es die rechtliche Grundlage für unsere internationale und globale Marktwirtschaft.

Wozu braucht man Gesellschaften im Sinne des Gesellschaftsrechts?

Bei jeder noch so guten Geschäftsidee können wir hierzulande nicht einfach loslegen und große Verträge oder Geschäftsabkommen mit anderen Unternehmern abschließen. Hierfür würde es in einem solchen Fall an der rechtlichen Grundlage und Absicherung fehlen.

Durch das Gründen einer Gesellschaft kann man seine vertraglichen Möglichkeiten genauestens festlegen. Zudem wird Geschäftspartnern die Sicherheit und Gewissheit geboten, dass bei Nichteinhaltung eines Vertrages oder einer Abmachung rechtliche Konsequenzen ergriffen werden können.

Nur so ist es möglich, ein so komplexes und vielschichtiges Handelssystem wie unseres aufzubauen.

Eine Gesellschaft hat immer eine gemeinsame Zielsetzung. Diese bestimmt den Sinn und Zweck der Vereinigung. Sie wird durch ihre Mitglieder mittels Vermögensanlagen, Arbeitsaufwand und Mithaftung gefördert und vorangetrieben. Ein Gesellschaftsvertrag regelt, wie jedes Mitglied der Gesellschaft zu diesem Ziel beiträgt.

Was gibt es für Formen der Gesellschaftsbildung?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Mischformen sowie Vereinen und Stiftungen.

Personengesellschaft

Um eine Personengesellschaft zu Gründen, braucht es mindestens 2 Personen. Diese können natürliche oder juristische Personen sein, wie zum Beispiel eine GmbH.

Für die Gründung einer Personengesellschaft ist im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft keine Mindesteinlage notwendig. Zudem gibt es einen Freibetrag der Gewerbesteuer. Bekannte Beispiele für Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Kapitalgesellschaft

Im Gegensatz zur Personengesellschaft steht die Kapitalgesellschaft. Diese zeichnet sich durch eine verpflichtende Kapitaleinlage der Gesellschafter aus. Als juristische Person sind Kapitalgesellschaften voll rechts- und parteifähig.

Bedeutender Vorteil der Kapitalgesellschaft ist das einfache Übertragen von Anteilen auf andere Mitglieder sowie das nicht persönliche Haften der Mitglieder. Zu dieser Art der Gesellschaft zählen unter anderem die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft).

Mischformen

Dabei handelt es sich dabei um eine Gesellschaft, die aus mindestens einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft besteht. Sie stellen meist einen juristischen Kompromiss dar, durch den bestimmte Haftungsvorteile angestrebt werden, wie sie zum Beispiel die GmbH & Co. KG bietet.

Weitere Formen

Vereine und Stiftungen sind weitere Formen der Gesellschaften. Eine Stiftung hat meist ein zielorientiertes Vermögen aber oft keine Mitglieder. Währenddessen bleiben eingetragene Vereine (e.V.) in der Regel auf ihre Mitglieder konzentriert, während das Vermögen an zweiter Stelle steht.

Was macht ein Gesellschaftsrechtler?

Gesellschaften gibt es täglich neue und größere. So ist es kein Wunder, dass das Berufsbild des Anwalt für Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main und anderen Finanzmetropolen immer beliebter geworden ist. Gesellschaftsrechtler sind Experten auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechtes und stehen Unternehmensgesellschaften in allen Belangen bei. Häufig werden sie bereits bei der Gründung hinzugezogen und sind später weiterhin in der Geschäftsberatung tätig, um Firmen in ihren gesellschaftsrechtlichen Fragen abzusichern.

Gesellschaften sind aus unserer heutigen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Sie geben Unternehmern die Möglichkeit sich zu organisieren und abzusichern. Sie machen es möglich, dass große Kapitalanlagen aufgeteilt und umgelegt werden können. Große und kleine Firmen sowie Betriebe bauen auf der Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts ihre Zukunft und Arbeitsplätze auf.