So kann man seinen Anspruch auf Riester-Rente berechnen

Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der so genannten Riester-Rente erfreut sich großer Beliebtheit bei inzwischen fast 16 Millionen Bundesbürgern.Es gibt aber auch unzählige Sparer, denen die teilweise komplizierten Regelungen rund um die Riester-Rente schlichtweg unverständlich sind.Selbst viele Anleger, die bereits einen Riester Vertrag abgeschlossen haben, wissen oft nicht wirklich, wie das Konzept funktioniert.

Sie können Ihren Anspruch auf Riester-Rente selbst ausrechnenAnspruch auf Zulagen vom Staat

Wenn Sie Anspruch auf Riester Förderung haben, ist damit in der Regel zunächst einmal der Anspruch auf Altersvorsorgezulage gemeint. Diese gibt es als:

  • Grundzulage / Ehegattenzulage in Höhe von 154
  • Kinderzulage für vor 2008 geb. Kinder in Höhe von 185 Euro
  • Kinderzulage für ab 2008 geb. Kinder in Höhe von 300 Euro
  • Berufseinsteigerbonus einmalig in Höhe von 200 Euro

Hinweis der Redaktion: beachten Sie, dass die angegebenen Werte dem Stand von 2011 entsprechen. Mittlerweile können andere Werte gelten.

Um in den Genuss des vollen Zulagenanspruchs zu gelangen, muss der Sparer 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, abzüglich des Zulagenanspruchs in seinen Riester Vertrag einzahlen. Bei Arbeitnehmern ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen in der Regel mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen.

In einem Beispiel

Sie haben 2010 genau 30.000 Euro Brutto verdient. Daher müssen Sie in 2011 genau vier Prozent (das sind 1200 Euro) abzüglich Ihres Zulagenanspruchs als Eigenbeitrag aufwenden. Sie haben Anspruch auf die Grundzulage von 154 Euro und einmal Kinderzulage in Höhe von 185 Euro.

Sie müssen also 1200 Euro abzüglich 154 und 185 Euro Zulagenanspruch für das Jahr 2011 einzahlen. Das ergibt 861 Euro Eigenbeitrag, was wiederum einer monatlichen Sparrate von rund 72 Euro entspricht.

Anspruch auf steuerliche Förderung

Zudem können Beiträge zur Riester-Rente auch steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gilt der Sonderausgabenabzug in Höhe von maximal 2.100 Euro inklusive Zulagenanspruch. Das Finanzamt prüft automatisch bei Angabe Ihrer Riester Beiträge in Ihrer Steuererklärung, ob einer Steuererstattung für Sie günstiger ist. Übersteigt die Steuerersparnis den Zulagenanspruch, erhalten Sie die Differenz zwischen Zulagen und Steuerersparnis vom Finanzamt zurückerstattet.

Die Berechnung der steuerlichen Förderung bei der Riester-Rente ist etwas komplizierter als die Berechnung des Zulagenanspruchs. Es müssen beispielsweise die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung, evtl. Beiträge zur Kirchensteuer und noch einige andere Dinge beachtet werden. Wenn Sie wissen möchten, ob sich in Ihrem Fall eine steuerliche Förderung ergibt, sollten Sie einen Riester Rechner nutzen, den Sie problemlos mit einer Suche im Netz aufrufen können.

Vereinfacht gilt die Faustformel: Je geringer Einkommen und je höher Zulagenanspruch ausfallen, desto unwahrscheinlicher ist eine steuerliche Förderung. Die Riester Förderung selbst ist daher in der Regel vor allem für kinderreiche Familien und eben für Alleinstehende mit hoher Steuerlast attraktiv.